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Antrag auf Förderung von steckerfertigen Photovoltaikanlagen

Hinweise

Bitte beachten Sie:

Der Antrag ist mit allen Unterlagen spätestens 6 Monate nach Kauf (Rechnungsdatum) zu stellen. 

 

Folgende Unterlagen sind für eine Entscheidung über die Bewilligung des Zuschusses erforderlich. Diese können im Anschluss hochgeladen werden:

  • Kopie der Rechnung der steckerfertigen PV-Anlage. Aus der Rechnung oder entsprechenden Anlagen muss die Einhaltung der Norm VDE-AR-N-4105 bzw. Erfüllung des DGS Sicherheitsstandards hervorgehen
  • Foto der montierten Anlage
  • Bestätigung über die erfolgreiche Anmeldung der Anlage beim Marktstammdatenregister (Bestätigungsmail wird direkt nach Anmeldung vom Marktstammdatenregister verschickt) https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Assistent/RegistrierungSolarArt
  • Bei denkmalgeschützten Gebäuden: denkmalschutzrechtliche Genehmigung

Hier finden Sie die Förderrichtlinien der Stadt Fellbach.

Antragstellende Person

Ihre Daten
Bankverbindung

Ort der Installation

Der Antrag bezieht sich auf den nachstehenden Installationsort in Fellbach:

Steckerfertige Photovoltaikanlage

Kaufdatum
Inbetriebnahmedatum

Als Inbetriebnahmedatum gilt das Datum der Anmeldung im Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Link zur Registrierung und Anmeldung: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Assistent/RegistrierungSolarArt

Nachweise

Aus der Rechnung oder entsprechenden Anlagen muss die Einhaltung der Norm VDE-AR-N-4105 bzw. Erfüllung des DGS Sicherheitsstandards hervorgehen.

Wird benötigt, sofern das Gebäude als Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzes eingestuft ist.

Erklärung

Datenschutz | Impressum

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