Der Antrag ist mit allen Unterlagen spätestens 6 Monate nach Kauf (Rechnungsdatum) zu stellen.
Folgende Unterlagen sind für eine Entscheidung über die Bewilligung des Zuschusses erforderlich. Diese können im Anschluss hochgeladen werden:
Hier finden Sie die Förderrichtlinien der Stadt Fellbach.
Als Inbetriebnahmedatum gilt das Datum der Anmeldung im Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Link zur Registrierung und Anmeldung: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Assistent/RegistrierungSolarArt
Aus der Rechnung oder entsprechenden Anlagen muss die Einhaltung der Norm VDE-AR-N-4105 bzw. Erfüllung des DGS Sicherheitsstandards hervorgehen.
Wird benötigt, sofern das Gebäude als Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzes eingestuft ist.