Der Antrag ist mit allen Unterlagen spätestens 6 Monate nach Kauf (Rechnungsdatum) zu stellen. Für Anlagen, die vor Inkrafttreten der Richtlinien erworben wurden, kann der Antrag bis zum 31.12.2023 gestellt werden. Es werden rückwirkend Anlagen bezuschusst, welche nach dem 01.01.2023 (Rechnungsdatum) erworben wurden.
Folgende Unterlagen sind für eine Entscheidung über die Bewilligung des Zuschusses erforderlich. Diese können im Anschluss hochgeladen werden:
Hier finden Sie die Förderrichtlinien der Stadt Fellbach.
Als Inbetriebnahmedatum gilt das Datum der Anmeldung im Markstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Link zur Registrierung und Anmeldung: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Assistent/RegistrierungSolarArt
Aus der Rechnung oder entsprechenden Anlagen muss die Einhaltung der Norm VDE-AR-N-4105 bzw. Erfüllung des DGS Sicherheitsstandards hervorgehen.
Wird benötigt, sofern das Gebäude als Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzes eingestuft ist.