Die Aktenauskunft erfolgt rein elektronisch verschlüsselt per E-Mail.
Sollten Sie nicht Eigentümer/in des Grundstücks/Gebäudes sein ist eine Vollmacht vorzulegen. Diese muss mit dem Antrag hochgeladen werden.
Für die Bearbeitung des Antrags fällt eine Grundgebühr von 48 € an (3 Zeiteinheiten à 16 €/15 Minuten), zuzüglich weiterer Zeiteinheiten für die Aktenauskünfte (à 16 €/15 Minuten).
Bei Mehraufwand erhöht sich die Gebühr entsprechend.
Die Bearbeitung der Aktenauskunft kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten daher von Rückfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
Bei Fragen zur Aktenauskunft wenden Sie sich bitte an das Baurechtsamt:
Tel. 0711/5851-323, E-Mail: baurechtsamt@fellbach.de