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Antrag auf Förderung von Energiesparmaßnahmen an Wohngebäuden

Hinweise

Bitte beachten Sie:

Der Antrag ist vor Beginn der Baumaßnahme zu stellen. Mit den Arbeiten darf erst nach Erhalt der Bewilligung gestartet werden.

 

Der Vorgang wird rein elektronisch bearbeitet. Der Schriftvekehr inkl. Bewilligung und Auszahlungsschreiben wird verschlüsselt per E-Mail an Sie versandt.

 

Bei Fragen zum Antrag wenden Sie sich bitte an das Baurechtsamt:

Tel. 0711/5851-323, E-Mail: baurechtsamt@fellbach.de

 

Hier finden Sie die Förderrichtlinien der Stadt Fellbach.

Antragstellende Person

Ihre Daten
Bankverbindung

Auf dieses Konto wird der Zuschussbetrag später überwiesen.

Angaben zum Objekt

Folgende Förderung wird beantragt:

nach 2.2 der Richtlinien

Der Austausch der Fensterflächen ist Voraussetzung für die Förderung von Dämmmaßnahmen an den Außenwänden. Der reine Austausch der Fensterflächen wird nicht gefördert.

Für die bereits erfolgte Erneuerung der Fenster entsprechend der Förderrichtlinien, wenn diese Maßnahme zuvor von der Stadt Fellbach noch nicht gefördert wurde, ist die Vorlage der Rechnungsnachweise erforderlich. 

nach 2.3 der Richtlinien
nach 5.5 der Richtlinien

Auskunft hierzu kann Ihnen der Energieberater der Stadt Fellbach oder jeder beliebige Energieberater geben.

Weitere Angaben:




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