Bitte beachten Sie: Für jedes zu bewertende Objekt ist ein seperater Antrag zu stellen!
Wichtige Hinweise:
Um eine effektive, zeit- und kostensparende Korrespondenz und Abwicklung des Auftrags zu
gewährleisten werden wir per E-Mail mit Ihnen kommunizieren. Das Gutachten erhalten Sie jedoch per Post in gedruckter Form.
Die Bewertung erfolgt grundsätzlich ohne Berücksichtigung eventuell vorhandener Altlasten. (hierzu ist ggf. ein gesondertes Gutachten bei einem Fachingenieur/Sachverständigen zu beauftragen)
Erklärung des Antragstellers / der Antragstellerin:
Die Richtigkeit der Angaben wird mit der Antragstellung bestätigt. Mit der Besichtigung des zu bewertenden Objekts und dem Betreten des Grundstücks durch Mitglieder des Gutachterausschusses und/oder dessen Beauftragte (§197 Abs. 1 BauGB) sind Sie (sowie ggf. die Eigentümer) einverstanden.
Mit der Antragstellung verpflichten Sie sich als Antragsteller, die anfallenden Gebühren nach der Gutachterausschussgebührensatzung (GAGS) zu übernehmen. Der Gebührenmaßstab richtet sich nach § 3 i.V. mit § 4 GAGS, im Falle einer Rücknahme des Antrags entstehen Gebühren nach § 5 GAGS.
Mit der Antragstellung bestätigen Sie außerdem, dass Ihnen bekannt ist, dass die Eigentümer des Bewertungsobjekts Rechtsanspruch auf eine Ausfertigung des Gutachtens haben und dass für die Erstellung des Gutachtens Einblick in das Grundbuch und das Liegenschaftskataster genommen wird sowie Auskünfte über grundstücksbezogene Angaben bei anderen Ämtern eingeholt werden. Sofern Sie nicht selbst (alleinige/r) Eigentümer/in sind, müssen Sie den/die (andere/n) Eigentümer/in darüber informieren und ggfs. eine Kopie des Gutachtens aushändigen.
Wichtige Informationen über die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens:
Es ist wichtig, dass Sie alle wertbeeinflussenden Umstände angeben, wie z.B. Rechte und Belastungen, Miet-/Nutzungsverhältnisse und die in den letzten 10 Jahren durchgeführten, wesentlichen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, mit Angabe der Maßnahme, Kosten und des Jahres der Ausführung (z. B. Heizungserneuerung, xy €, in 2020).
Verfahren:
Kaufinteressenten sind nicht antragsberechtigt.
Die Anträge werden nach Möglichkeit in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
Zur Vorbereitung des Gutachtens werden Mitarbeiter der Geschäftsstelle und/oder Mitglieder des Gutachterausschusses das zu bewertende Objekt besichtigen. Dieser Termin wird mit Ihnen telefonisch oder per E-Mail vereinbart.
Bitte sorgen Sie dafür, dass eine Besichtigung durchgeführt werden kann, insbesondere wenn das Gebäude oder die Wohnung vermietet ist. Falls nötig, nennen Sie uns bitte bei der Terminvereinbarung einen Ansprechperson, welche den Zutritt ermöglichen kann. Ohne eine detaillierte Besichtigung kann kein Verkehrswertgutachten erstellt werden.
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Unteres Remstal:
Tel. 0711/5851-250, E-Mail: gutachterausschuss@fellbach.de