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Saalbuchung für externe Nutzer

1. Antragsteller

Adresse
Kontaktdaten

Bitte geben Sie eine E-Mail Adresse an unter der wir Sie erreichen können.

Ansprechpartner

Bitte nur den ersten Vornamen eingeben

2. Veranstaltung

Bitte Art der Veranstaltung beschreiben

Erwartete Besucheranzahl

Bitte die maximale Anzahl der geplanten / zu erwartenden Besucher angeben

Bitte den gewünschten Tag angeben an dem der Raum gebucht werden soll

Falls die Veranstaltung am gewünschtem Tag nicht möglich ist kann hier ein alternativer Terminwunsch geäußert werden

Uhrzeiten

Bitte den geplanten Beginn der Veranstaltung angeben

Bitte das geplante Ende der Veranstaltung angeben

Bitte Uhrzeit angeben ab wann die Gäste das Foyer betreten können

Bitte Uhrzeit angeben ab wann die Gäste den Saal betreten können

Kooperationspartner

Externen, nicht gewerblichen Veranstaltern, wie ortsansässigen Vereinen und Privatpersonen steht die Möglichkeit der Nutzung ausschließlich nach Abschluss einer Kooperation mit einem städtischen Amt zu.

3. Räumlichkeiten und Ausstattungen

Räumlichkeiten / Bereiche
Ausstattung

Serviceschrank mit Essen und Getränken. Abrechnung erfolgt nach verzehrten Lebensmitteln, zuzüglich Miete.

Personal

Technische Fachkräfte, Aufsicht- und Servicepersonal werden im Ermessen des Betreibers auf Kosten des Nutzers gestellt.

Technik
Auf- / Abbau

Sollten Auf- und Abbauarbeiten außerhalb der angegebenen Veranstaltungszeiten nötig sein, dann bitte hier Datum und Uhrzeit angeben.

Bei geplanter Szenarie o.ä. bitte das Datum und die Uhrzeit zum Aufbau angeben.

Bei geplanter Szenarie o.ä. bitte das Datum und die Uhrzeit zum Abbau angeben.

Zugang

Sind Absperrungen, Zufluss- / Abflussmaßnahmen o.ä. geplant?

Zielgruppe
Aufbau / Einrichtungen
Effekte
Technisches Personal des Nutzers

(gemäß §§ 39 und 40 VStättVO)

Veranstaltungsleiter

Veranstaltungsleiter i. S. §38 VStättVO: Der Veranstaltungsleiter ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich. Er muss während des Betriebs ständig anwesend sein. Er muss ggf. die Zusammenarbeit von Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache und Sanitätswache mit der Polizei, der Feuerwehr und dem Rettungsdienst gewährleisten.

Bitte den Namen des Leiters der Veranstaltung angeben.
Zu beachten ist der entsprechende Paragraph der Versammlungsstätttenverordnung:
§ 38
Pflichten der Betreiber, Veranstalter und Beauftragten
(1) Der Betreiber ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.
(2) Während des Betriebes von Versammlungsstätten muss der Betreiber oder ein von ihm beauftragter Veranstaltungsleiter ständig anwesend sein.
(3) Der Betreiber muss die Zusammenarbeit von Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache und Sanitätswache mit der Polizei, der Feuerwehr und dem Rettungsdienst gewährleisten.
(4) Der Betreiber ist zur Einstellung des Betriebes verpflichtet, wenn für die Sicherheit der Versammlungsstätte notwendige Anlagen, Einrichtungen oder Vorrichtungen nicht betriebsfähig sind oder wenn Betriebsvorschriften nicht eingehalten werden können.
(5) 1 Der Betreiber kann die Verpflichtungen nach den Absätzen 1 bis 4 durch schriftliche Vereinbarung auf den Veranstalter übertragen, wenn dieser oder dessen beauftragter Veranstaltungsleiter mit der Versammlungsstätte und deren Einrichtungen vertraut ist.
2 Die Verantwortung des Betreibers bleibt unberührt.

 

Klicken Sie auf das Plus um einen weiteren Raum / Bereich dazu zu buchen.

4. Gastronomische Bewirtschaftung und Bemerkungen

Lebensmittel können nach der Kostenordnung gewählt, oder auch eigene Wünsche geäußert werden.



z.B. Allergien, Unverträglichkeiten, etc..


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5. Verbindlichkeit

Der Antrag auf Zulassung ist verbindlich. Mit dem Antrag auf Zulassung nimmt der Nutzer die Kostenordnung sowie die Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen zur Kenntnis und erkennt diese als verbindlich für das Nutzungsverhältnis an.

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